Pferdehalterhaftpflicht im Vergleich

Pferde sind manchmal unberechenbar und können große Schäden anrichten. An die Folgen möchte ich gar nicht denken. Gemäß § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches haftet der Tierhalter zu 100 %, wenn ein Pferd Gegenstände beschädigt oder gar Menschen verletzt oder getötet werden. Die normale Privathaftpflichtversicherung tritt hier nicht ein. Eine gute Absicherung und ein Vergleich der Pferdehalterhaftpflicht Versicherung halte ich daher für sehr wichtig. Für einen wirkungsvollen Vergleich der Pferdehalterhaftpflicht Versicherung, ist es nicht nur wichtig, ob ein Beitrag günstig ist, sondern es muss auch ein Top Versicherungsumfang gewährleistet sein.

Wann wird die Versicherung wirksam?

Die Versicherungsdauer beläuft sich meistens auf ein Jahr. In der Regel kann drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres gekündigt werden. Eine außerordentliche Kündigung ist normalerweise bei einer Beitragserhöhung oder im Schadensfall möglich.

Was versteht man unter einem Top Versicherungsumfang?

Unter einem Top Versicherungsumfang verstehe ich eine ausreichende Abdeckung bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Weiterhin gehört zu einem Top Versicherungsumfang, wenn Turnierbesuche, Pferderennen, Schäden von privaten Kutsch- und Schlittenfahrten, die gelegentliche Beförderung von Personen, Flurschäden, Schäden, die bei tierischen Ausscheidungen entstanden sind, Schäden durch gewollte oder ungewollte Deckakte, Mietsachschäden sowie Auslandsaufenthalte mitversichert sind. Ein Vergleich der Pferdehalterhaftpflicht Versicherung kann hier weiterhelfen.

Wann ist ein Beitrag als günstig zu nennen?

Ob ein Beitrag günstig zu nennen ist, kann nur nach einem Vergleich der Pferdehalterhaftpflicht Versicherung gesagt werden. Oftmals sind die Beiträge nach Berufsgruppen gestaffelt. Hier werden Beschäftigte im öffentlichen Dienst bevorzugt und zahlen einen geringeren Beitrag. Ein Beitrag um die 100 Euro kann als günstig bezeichnet werden.