Die AUXILIA Rechtsschutzversicherung steht ihrem Kunden bei

Ein Versicherungsnehmer des Versicherers erfüllt sich seinen Jugendtraum und kauft bei einem renommierten Autohaus für viel Geld einen gebrauchten Roadster und ist fasziniert.

Bereits beim Kauf fällt ihm der kräftige Sound des Motors auf. Auf seine Nachfrage erklärt man ihm, dass dies für einen Motor mit so viel PS normal wäre.

Im Laufe der Zeit verändert sich der Klang des Motors. Der Werkstattmeister des Autohändlers untersucht das Fahrzeug und beruhigt den Käufer. Es handelt sich eben um einen Sportwagen.

Bei einer nächsten Kontrolle stellt sich heraus, dass die Auspuffanlage wegen Abnutzung repariert werden muss. Die Garantiefrist ist jedoch in der Zwischenzeit abgelaufen. Der Werkstatt-Angestellte meint, dass der Versicherungskunde nie nachweisen könne, dass der Auspuff bereits beim Kauf defekt gewesen war.

Der Kunde ist nicht zufrieden und ruft bei seinem Versicherer , der KS/Auxilia, an. Diese erteilte sofort Kostenschutz unter Berücksichtigung des Eigenanteils von 250,- ?. Der Sachbearbeiter weist im Rahmen der Schadenmeldung den Versicherungsnehmer auf die Inanspruchnahme einer telefonischen Mediation hin. Hierbei würde der vertragliche Eigenanteil nicht in Anrechnung gebracht werden. An einer schnellen Lösung interessiert, willigt er ein. Ihm bleibt ja auch bei Misslingen der Mediator der Weg zum Gericht offen. Er wird sofort mit einem unabhängigen Schiedsmann verbunden, dem er sein Anliegen darlegt. So ist der Versicherungskunde vor allem über die Art und Weise der Behandlung durch den Händler enttäuscht. Er fühlt sich nicht ernstgenommen, obwohl er doch ein sehr guter Kunde der Werkstatt sei.

Der Schiedsmann erläutert im weiteren Verlauf dem Geschäftsführer des Autohauses die Situation. Der Geschäftsführer bietet dem Streitschlichter an, persönlich für ein klärendes Gespräch mit dem Kunden zur Verfügung zu stehen. In der Sache selbst sei er bereit, dem Versicherungsnehmer entgegen zu kommen, denn es geht ihm um den guten Ruf seines Hauses.

Im weiteren Verlauf ruft der Streitschlichter beim Versicherungsnehmer der AUXILIA Rechtsschutzversicherung an und teilt ihm den Vorschlag mit, womit dieser sich einverstanden erklärt. In dem persönlichen Dialog einigen sich die Parteien schließlich darauf, dass sich das Autohaus zur Hälfte an den Reparaturkosten beteiligt.

Diese Streitigkeit wurde mit Hilfe der Mediation innerhalb 7Tage gelöst. Der Versicherungskunde ist glücklich, weil er nicht vor Gericht gehen muss und er keinen Eigenanteils investieren musste.

Die außergerichtliche Streitschlichung ist in allen aktuellen Tarifen der Auxilia ohne Abzug eines Selbstbehaltes versichert. Dies gilt für alle versicherten Rechtsgebiete, bei arbeitsrechtlichen Aufhebungsvereinbarungen, im kollektiven Arbeitsrecht und auch bei Trennung und Scheidung. In der JUR-Linie gilt die außergerichtliche Streitschlichung darüber hinaus im privaten Bereich mit Berücksichtigung einer vereinbarten Selbstbeteiligung auch bei nicht versicherten Risiken.

Quelle: Auszug Newsletter 04-2012